[gewupb] Bessere Arbeit! - Unileitungen blockieren!
"Dr. Jörg Schroeder"
jschroed at mail.upb.de
Tue Mar 24 10:56:03 CET 2015
Liebe KollegInnen,
die GEW steht mit dem Land NRW und den Hochschulleitungen in Verhandlungen,
um einen Kodex für bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln, wie er im neuen
Hochschulgesetz (§34a) vorgesehen ist. Um die schwierigen Verhandlungen
voran zu bringen,
hat der Landesvorstand folgenden Appell an die Hochschulleitungen gerichtet
und einige unserer Verbesserungsvorschläge aufgeführt:
*Verhandlungen für Rahmenkodex “Gute Beschäftigungsbedingungen für das
Hochschulpersonal“*
*konstruktiv zu Ende führen
Hochschulleitungen müssen sich bewegen, das Wissenschaftsministerium
(MIWF NRW) ist in der Verantwortung für gute Arbeit an den Hochschulen!
*Der GEW-Landesverband fordert die Vertreterinnen und Vertreter der
Hochschulleitungen NRWs
auf, die Verhandlungen für den Rahmenkodex „Gute
Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ konstruktiv zu Ende
zu führen und nicht weiter mit Konditionen und einseitigen Auflagen den
Verhandlungsprozess zu blockieren.
Vom Wissenschaftsministerium erwartet die GEW NRW, dass es sich für
Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen einsetzt
und die Verhandlungen zeitnah zu einem entsprechenden Abschluss führt.
Landesregierung und Wissenschaftsministerium sind verantwortlich für
gute Arbeit an den Hochschulen!
Die GEW NRW geht davon aus, dass die Verhandlungen zwischen den
Landespersonalrätekonferenzen, die von den Gewerkschaften GEW und Ver.di
und dem DGB dabei beraten werden, mit den Vertretungen der
Hochschulleitungen und dem Wissenschaftsministerium (MIWF NRW), zu einem
Abschlussdokument mit effektiver Bindungswirkung für gute Arbeit an den
Hochschulen in NRW und nachhaltige Verbesserungen bei der
Beschäftigungssituation des wissenschaftlichen Personals und
Personals in Technik und Verwaltung führt. Dazu gehören folgende
Mindeststandards:
• grundsätzlicher Ausschluss sachgrundloser Befristungen bei zeitlich
befristeten Beschäftigungsverhältnissen,
• zeitliche Begrenzung tariffreier Beschäftigungsverhältnisse, z.B. für
die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften mit Masterabschluss,
• Regelungen zur Mindestbefristungsdauer bei Fristverträgen, z.B. bei
Promotionen (Mindestdauer drei Jahre) oder bei der Beschäftigung in
Drittmittelprojekten die Bindung an die Laufzeit desDrittmittelprojektes,
• Ausschluss von Nachteilen bei Arbeitsplatzwechsel (von Hochschule zu
Hochschule) bei Tarifbeschäftigten (Anrechnung von Vordienstzeiten,
Bewährungszeiten, Stufenzuordnung in der Entgelttabelle, Probezeiten),
• verbindliche Evaluation und Verankerung einer Nachwirkungsklausel.
Landesvorstand der GEW Nordrhein-Westfalen
Bochum
14. März 2015
Mit besten Grüßen,
Jörg Schroeder
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Fachgruppe Hochschule und Forschung
GEW Kreisverband Paderborn
www.gew-paderborn.de
www.gew-nrw.de
www.wissenschaft.gew.de
--
Dr. Jörg Schroeder
Lehrkraft für besondere Aufgaben
Universität Paderborn
Fakultät Kulturwissenschaften
Institut für Erziehungswissenschaft
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Raum C4.322
Tel: 05251 / 60 - 3616
Fax 05251 / 60 - 3442
Skype: schroederupb (nach Vereinbarung)
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