[gewupb] Bessere Arbeit! - Unileitungen blockieren!

"Dr. Jörg Schroeder" jschroed at mail.upb.de
Tue Mar 24 10:56:03 CET 2015


Liebe KollegInnen,
die GEW steht mit dem Land NRW und den Hochschulleitungen in Verhandlungen,
um einen Kodex für bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln, wie er im neuen
Hochschulgesetz (§34a) vorgesehen ist. Um die schwierigen Verhandlungen 
voran zu bringen,
hat der Landesvorstand folgenden Appell an die Hochschulleitungen gerichtet
und einige unserer Verbesserungsvorschläge aufgeführt:

*Verhandlungen für Rahmenkodex “Gute Beschäftigungsbedingungen für das 
Hochschulpersonal“*
*konstruktiv zu Ende führen
Hochschulleitungen müssen sich bewegen, das Wissenschaftsministerium 
(MIWF NRW) ist in der Verantwortung für gute Arbeit an den Hochschulen!

*Der GEW-Landesverband fordert die Vertreterinnen und Vertreter der 
Hochschulleitungen NRWs
auf, die Verhandlungen für den Rahmenkodex „Gute 
Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ konstruktiv zu Ende 
zu führen und nicht weiter mit Konditionen und einseitigen Auflagen den 
Verhandlungsprozess zu blockieren.

Vom Wissenschaftsministerium erwartet die GEW NRW, dass es sich für 
Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen einsetzt 
und die Verhandlungen zeitnah zu einem entsprechenden Abschluss führt. 
Landesregierung und Wissenschaftsministerium sind verantwortlich für 
gute Arbeit an den Hochschulen!

Die GEW NRW geht davon aus, dass die Verhandlungen zwischen den 
Landespersonalrätekonferenzen, die von den Gewerkschaften GEW und Ver.di 
und dem DGB dabei beraten werden, mit den Vertretungen der 
Hochschulleitungen und dem Wissenschaftsministerium (MIWF NRW), zu einem 
Abschlussdokument mit effektiver Bindungswirkung für gute Arbeit an den 
Hochschulen in NRW und nachhaltige Verbesserungen bei der 
Beschäftigungssituation des wissenschaftlichen Personals und
Personals in Technik und Verwaltung führt. Dazu gehören folgende 
Mindeststandards:

• grundsätzlicher Ausschluss sachgrundloser Befristungen bei zeitlich 
befristeten Beschäftigungsverhältnissen,

• zeitliche Begrenzung tariffreier Beschäftigungsverhältnisse, z.B. für 
die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften mit Masterabschluss,

• Regelungen zur Mindestbefristungsdauer bei Fristverträgen, z.B. bei 
Promotionen (Mindestdauer drei Jahre) oder bei der Beschäftigung in 
Drittmittelprojekten die Bindung an die Laufzeit desDrittmittelprojektes,

• Ausschluss von Nachteilen bei Arbeitsplatzwechsel (von Hochschule zu 
Hochschule) bei Tarifbeschäftigten (Anrechnung von Vordienstzeiten, 
Bewährungszeiten, Stufenzuordnung in der Entgelttabelle, Probezeiten),

• verbindliche Evaluation und Verankerung einer Nachwirkungsklausel.

Landesvorstand der GEW Nordrhein-Westfalen
Bochum
14. März 2015


Mit besten Grüßen,
Jörg Schroeder
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Fachgruppe Hochschule und Forschung
GEW Kreisverband Paderborn

www.gew-paderborn.de
www.gew-nrw.de
www.wissenschaft.gew.de



-- 
Dr. Jörg Schroeder

Lehrkraft für besondere Aufgaben

Universität Paderborn
Fakultät Kulturwissenschaften
Institut für Erziehungswissenschaft
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Raum C4.322

Tel:  05251 / 60 - 3616
Fax  05251 / 60 - 3442
Skype: schroederupb   (nach Vereinbarung)

http://www.uni-paderborn.de/lfba-schroeder



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