[gewupb] Brandenburg dämmt Befristungsmissbrauch gesetzlich ein!

"Dr. Jörg Schroeder" jschroed at mail.upb.de
Thu Apr 17 11:19:13 CEST 2014


Liebe KollegInnen,
diese Meldung zeigt, dass Kurzbefristungen kein Naturgesetz sind!
Mit dem entsprechenden politischen Willen sind gesetzliche 
Rechtsansprüche auf
Vertragslaufzeiten verankerbar. Dieser Erfolg macht Mut sich weiter zu 
engagieren!

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*Mindestvertragslaufzeiten im Brandenburgischen Hochschulgesetz verankert*

  Als erstes Bundesland hat Brandenburg Mindestvertragslaufzeiten für 
Zeitverträge im Landeshochschulgesetz verankert. Wenn wissenschaftliche 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt werden, "soll die 
Dauer des Erstvertrags grundsätzlich zwei Jahre betragen", heißt es 
künftig in Paragraf 49 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Außerdem 
werden die Hochschulen verpflichtet, Drittmittel-Beschäftigte "in der 
Regel für die Dauer der Bewilligung der Projektlaufzeit" einzustellen. 
Weiter sieht das Gesetz vor, dass von der so genannten 
familienpolitischen Komponente, die die Verlängerung von Zeitverträgen 
bei Kinderbetreuung ermöglich, in der Regel Gebrauch gemacht werden 
soll. Auch wenn die GEW weitergehende Regelungen vorgeschlagen hatte -- 
Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge und die verbindliche 
Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente sind eine zentrale 
Forderung der GEW-Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft". Das 
Templiner Manifest wirkt!

Weitere Informationen zum neuen Brandenburgischen Hochschulgesetz:

http://www.mwfk.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.360440.de


Mit besten Grüßen,
Jörg Schroeder
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Fachgruppe Hochschule und Forschung
GEW Kreisverband Paderborn

www.gew-paderborn.de
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www.wissenschaft.gew.de



-- 
Dr. Jörg Schroeder

Lehrkraft für besondere Aufgaben

Universität Paderborn
Fakultät Kulturwissenschaften
Institut für Erziehungswissenschaft
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Raum C4.322

Tel:  05251 / 60 - 3616
Fax  05251 / 60 - 3442
Skype: schroederupb   (nach Vereinbarung)

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