[gewupb] Warnstreik Landesweit am 26. Feb zur Tarifrunde 2019
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Thu Feb 21 17:14:32 CET 2019
Tarifrunde 2019 zum Tarifvertrag der Länder TV-L
Landesweiter Warnstreik am 26. Februar in Düsseldorf!
Für 6% mehr aber mindestens 200 Euro Gehaltserhöhung sowie die Eindämmung von Befristungen!
Die Arbeitgeber der Länder haben in zwei Gesprächsrunden kein Angebot vorgelegt. Bereits am 14. Februar gab es bundesweite Warnstreiks. Jetzt rufen wir nochmals dazu auf, ein deutliches Zeichen zu setzen - zusammen mit allen Beschäftigten aus dem öffentlichen Landesdienst. Übrigens: Streiken dürfen alle Angestellten, ob ihr Gewerkschaftsmitglied seid oder nicht!
Programm 26. Februar:
Paderborn
Treffpunkt Hauptbahnhof um 7:30 Uhr
Ein mobiles Streikbüro ist am Bahnhof von 7:30 bis 8:00 Uhr geöffnet, um sich in die Streiklisten eintragen zu können. GEW Mitglieder bekommen Streikgeld für das entfallene Tagesgehalt.
Abfahrt mit Bus um 8:00 Uhr am Busbahnhof neben dem Hauptbahnhof
Düsseldorf
Vorkundgebung 11:15 Uhr am DGB Haus / Friedrich-Ebert-Straße
Demozug 12:15 Uhr in Richtung Landtag.
Hauptkundgebung. 13:15 Uhr vor dem Landtag. Hauptredner: Frank Bsirske (ver.di Bundesvorsitzender) und Ulrich Silberbach (dbb Bundesvorsitzender)
Weiter Infos zum Streiktag findet ihr hier:
https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/26-februar-2019-landesweiter-warnstreiktag-der-oed-gewerkschaften.html <https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/26-februar-2019-landesweiter-warnstreiktag-der-oed-gewerkschaften.html>
Forderungen für wissenschaftliche Angestellte
Die GEW erwartet, dass die folgenden Themen Gegenstand der Verhandlungen werden:
• Die Tarifparteien sollen wirksame Maßnahmen vereinbaren, um befristete Beschäftigung im Wissenschaftsbereich einzudämmen. Das umfasst Regelungen zu Mindestbefristungsdauern, eine Befristungszulage und zum Verzicht auf sachgrundlose Befristungen.
• Beschäftigten auf befristeten Qualifikationsstellen müssen mindestens 50 % der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung stehen. Das soll im § 40 TV-L festgeschrieben werden.
• Der Geltungsbereich des TV-L soll auch für SHK und WHK gelten. (Mehr Urlaub, endlich Weihnachtsgeld usw.)
Fragen dazu könnt Ihr gerne an mich richten.
Mit besten Grüßen,
Jörg Schroeder
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